Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag vereinbart hat und somit gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und der Albstadtwerke GmbH abgeschlossen. Alle Regelungen, die über den Netznutzungsvertrag mit den Netznutzern vereinbart werden, haben wir hier für Sie veröffentlicht:

Individuelle Entgelte

Die Albstadtwerke GmbH erhebt keine individuellen Entgelte.

§19 StromNEV – Sonderformen der Netznutzung

Die Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie hier.

Engpassmanagement

Es liegen z.Zt. keine Engpässe vor.

Technische Anschlussbedingungen

Zum 01.08.2021 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Albstadtwerke GmbH sowie der Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH angeschlossen werden.

Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen nachfolgend als PDF-Dokument zur Verfügung: