


Quellenangabe: BDEW https://www.bdew.de
Erfahrungsgemäß tauchen nach Erhalt der Rechnung verschiedene Fragen auf. Für diesen Zweck haben wir Musterrechnungen erstellt, auf denen auch die Energiepreisbremsen erläutert sind.
Die Musterrechnung Strom inkl. Energiepreisbremse finden Sie hier, die Musterrechnung Erdgas inkl. Energiepreisbremse finden Sie hier.
Weitere Antworten zu Ihren Fragen rund um die Energiepreisbremse finden Sie in unseren FAQs.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 25278766.
Bundesweit gehen wieder vermehrt Hinweise bei den Energieversorgern ein, dass ihre Kunden unlautere und dubiose Anrufe erhalten haben. Wir empfehlen daher unseren Kunden am Telefon keinerlei persönliche Angaben zu machen oder Zähler- und Kundennummern zu nennen. Das Serviceteam der Albstadtwerke fragt grundsätzlich keine Vertragsdaten von Bestandskunden telefonisch ab, da diese bereits vorliegen.
Verunsicherte Kunden, die einen solchen Anruf erhalten haben, können sich gerne mit unserem Kundenservice-Team in Verbindung setzen.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Tipps zum Energiesparen können Sie dem Video mit Tipps zum Energiesparen entnehmen.
Sie sind ein engangierter Bürger der Stadt Albstadt und haben erfolgreich ein Wasserleck gefunden? Als Dankeschön für Ihren wertvollen Beitrag zur Instandhaltungssetzung unseres Wassernetzes erhalten Sie pro gefundenem Wasserleck eine Prämie in Höhe von 20,- EUR.
Rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Rufnummer 0800 25278766 an oder schauen Sie persönlich bei uns vorbei. Gerne können Sie sich das Formular auch herunterladen und ausgefüllt an uns zurücksenden.
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