Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Albstadtwerke sind bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.albstadtwerke.de und nicht für verlinkte Dienste.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreihe Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- PDF – Dokumente älteren Datums
- Video ohne Untertitel
- Fehlende ALT-Auszeichnungen von Bildern
- Nicht alle Inhalte sind vollständig mit der Tastatur bedienbar
- Teilweise unzureichende Farbkontraste
- Bei der Reihenfolge von Überschriften wird die Hierarchie nicht an allen Stellen eingehalten
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Videos in Gebärdensprache
- Inhalte in leichter Sprache
3. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
- Relaunch geplant für 2026
- Gebärdensprache
- Tastaturbedienung vervollständigen
- Kontraste optimieren
- Sukzessive Überarbeitung älterer PDF Dokumente
- Ergänzung fehlender ALT-Auszeichnungen
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 15.05.2025 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, können Sie uns diese gerne mitteilen:
Barriere melden
Sie können aber auch folgende Kontaktmöglichkeit nutzen:
Heidi Baltinger
Telefon: 07432 160-4312
E-Mail: heidi.baltinger@ albstadtwerke.de
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Albstadtwerke wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Albstadtwerke nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.