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Energieausweis für Wohngebäude

Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparent. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

Mit der Unterschrift des Ausstellers versehen, ist der Energieausweis ein offizielles Dokument, das Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Häusern gleichermaßen interessieren wird: Günstige Energiekosten und eine effiziente Wärmeversorgung lassen sich damit belegen und als Kauf und Verkaufsargument nutzen. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Wer braucht einen Energieausweis?

  • Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum müssen Interessenten ab
    1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, beginnt die Pflicht am 1. Januar 2009.
  • Käufer und Mieter können ab diesem Stichtag einen Energieausweis des Objektes verlangen.
  • In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.
  • Alle gewerblich genutzten Gebäude (Nichtwohngebäude) brauchen ab
    1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis.
  • Ein Energieausweis hat zehn Jahre lang Gültigkeit.
  • Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht verkauft oder neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Der bedarfsorientierter Energieausweis
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn man trotzdem zu aussagekräftigen Kennwerten kommen will. Für kleine Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 1. 11. 1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene.

Eine Liste der Aussteller von Energieausweisen erhalten Sie über die Energieagentur Zollernalb unter der Tel.-Nr. 07431 1342777.

Der verbrauchsorientierter Energieausweis
Hier wird der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst. Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach und günstig erstellen, denn die notwendigen Daten können Sie auch selbst beisteuern.

Bestellen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis
Hier können Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis online zum Preis von 30,- Euro bestellen.
Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben mit einem Termin bis wann der verbrauchsorientierte Energieausweis fertig gestellt ist und auf welches Konto Sie den Betrag von
30,- Euro überwiesen sollen.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist erhalten Sie von uns den Energieausweis, mit einer Quittung dass der Betrag von 30,- Euro bei uns eingegangen ist, zugeschickt .

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