Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf
oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische
Qualität eines Gebäudes transparent. Wer eine Wohnung
bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so
verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen
und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs-
und Entscheidungshilfe an die Hand.
Mit der Unterschrift des Ausstellers versehen, ist der Energieausweis
ein offizielles Dokument, das Käufer und Verkäufer,
Mieter und Vermieter von Wohnungen und Häusern gleichermaßen
interessieren wird: Günstige Energiekosten und eine effiziente
Wärmeversorgung lassen sich damit belegen und als Kauf und
Verkaufsargument nutzen. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am
1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude
in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.
- Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum müssen
Interessenten ab
1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude
nach 1965 errichtet, beginnt die Pflicht am 1. Januar 2009.
- Käufer und Mieter können ab diesem Stichtag einen
Energieausweis des Objektes verlangen.
- In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem
Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener
Stelle ausgehängt werden.
- Alle gewerblich genutzten Gebäude (Nichtwohngebäude)
brauchen ab
1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis.
- Ein Energieausweis hat zehn Jahre lang Gültigkeit.
- Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht verkauft
oder neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.
Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit
weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor
dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder
durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau
der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem
solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für
alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für
Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr
stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf
auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn
man trotzdem zu aussagekräftigen Kennwerten kommen will.
Für kleine Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor
dem 1. 11. 1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden,
ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene.
Eine Liste der Aussteller von Energieausweisen erhalten Sie über
die Energieagentur Zollernalb unter der Tel.-Nr. 07431 1342777.
Hier wird der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten
drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten
Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies
einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude
ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten
beeinflusst. Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach
und günstig erstellen, denn die notwendigen Daten können
Sie auch selbst beisteuern.
Hier können Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis
online zum Preis von 30,- Euro bestellen.
Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben bekommen
Sie ein Bestätigungsschreiben mit einem Termin bis wann der
verbrauchsorientierte Energieausweis fertig gestellt ist und auf
welches Konto Sie den Betrag von
30,- Euro überwiesen sollen.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist erhalten Sie von uns den
Energieausweis, mit einer Quittung dass der Betrag von 30,- Euro
bei uns eingegangen ist, zugeschickt .
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