Das Sonderabkommen Wärme Plus ist ein Stromlieferungsvertrag
für den Betrieb von
- Wärmepumpenheizungen
- Fußbodenspeicherheizungen
- Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- festangeschlossene Klimageräte
- Warmwasserspeicher (Ein-und Zweikreisspeicher)
- Durchflusswassererwärmer
- Schwimmbecken- Wassererwärmer
- Kirchenheizungsanlagen
- Gesperrte gewerbliche Wärme
Grundlagen für die Planung, Dimensionierung und Ausführung
enthält das Sonderabkommen.
Für die Speicherheizung ist ein separater Zweitarifzähler
erforderlich.
Die Schwachlastzeit ist täglich von ca. 20.00 bis 6.00 Uhr
außer an Sonn- und Feiertagen.
An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit.
Die ASW behalten sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen
der Netzbelastung zu verändern.
Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich
außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen
unterbrochen.
Wärmeerzeuger bis 2,0 KW Summenanschlussleistung der im Anlagenumfang
definierten Anlage werden nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger
in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden
und insgesamt nicht länger als 3 Stunden innerhalb von 24
Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungszeiten
ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Die Versorgungsmöglichkeit prüft das zuständige
Versorgungsunternehmen gerne. Vor Ausführung ist eine Anmeldung
zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzureichen.
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