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Sonderabkommen Wärme Plus
Sonderabkommen nur im Bereich der Albstadtwerke GmbH /
Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH
Preise
seit dem 01.12.2008
 Brutto 
 Netto 
Netto
(ohne Stromsteuer)
Verbrauchspreis
Anlage die nach dem 01.04.99 installiert
wurden
außerhalb der Schwachlastzeit (Cent/kWh)
18,90
15,88
13,83
innerhalb der Schwachlastzeit (Cent/kWh)
11,25
9,45
7,40
Verrechnungspreis
Euro/Jahr  
119,00
100,00

Die Preisangaben enthalten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Stromsteuersätze.
Die Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer, z.Zt. 19%, sind gerundet.

Bezieht der Kunde für die vertragsgegenständliche Abnahmestelle auch seinen übrigen Stromverbrauch bei den ASW oder der EWB, so reduziert sich der Grundpreis auf brutto 59,50 Euro/Jahr (netto 50,00 Euro/Jahr). Soweit ein Tarifschaltgerät, Stromwandlersatz oder Blindstromzähler erforderlich ist, werden dem Kunden zusätzlich die Preise entsprechend des „Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz“ der Albstadtwerke GmbH berechnet.

Kurzinformationen zum Sonderabkommen Wärme Plus:

Das Sonderabkommen Wärme Plus ist ein Stromlieferungsvertrag für den Betrieb von

  • Wärmepumpenheizungen
  • Fußbodenspeicherheizungen
  • Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • festangeschlossene Klimageräte
  • Warmwasserspeicher (Ein-und Zweikreisspeicher)
  • Durchflusswassererwärmer
  • Schwimmbecken- Wassererwärmer
  • Kirchenheizungsanlagen
  • Gesperrte gewerbliche Wärme

Grundlagen für die Planung, Dimensionierung und Ausführung enthält das Sonderabkommen.

Für die Speicherheizung ist ein separater Zweitarifzähler erforderlich.

Die Schwachlastzeit ist täglich von ca. 20.00 bis 6.00 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen.
An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit.
Die ASW behalten sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen der Netzbelastung zu verändern.

Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen.
Wärmeerzeuger bis 2,0 KW Summenanschlussleistung der im Anlagenumfang definierten Anlage werden nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und insgesamt nicht länger als 3 Stunden innerhalb von 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungszeiten ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.

Die Versorgungsmöglichkeit prüft das zuständige Versorgungsunternehmen gerne. Vor Ausführung ist eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzureichen.

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