Das Sonderabkommen SH 2 ist ein Stromlieferung für den Betrieb
von
- Elektro-Speicherheizgeräten nach DIN 44 572
- Elektro-Zentralspeicher nach DIN 44 578
Grundlagen für die Planung, Dimensionierung und Ausführung
enthält das Sonderabkommen.
Für die Speicherheizung ist ein separater Zweitarifzähler
erforderlich.
Die Freigabezeit für den Speicherteil beträgt 8 Stunden,
z. Zt. von 22:00 bis 6:00 Uhr. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig
von den Albstadtwerken angesteuert, so dass die vorgewählte
Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den speicherfreien
Teil am Auslegungstag beträgt 17,25 Stunden. Die Aufladung
der Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig
6 Stunden während der Nacht (Schwachlastzeit).
Aufladesteuerung: witterungs- und restwärmeabhängige
Vorwärtssteuerung.
Warmwasserspeicher > 80 l können auf dem Heizungszähler
mit angeschlossen werden.
Die Versorgungsmöglichkeit einer GEH prüft das zuständige
Versorgungs-unternehmen gerne. Vor Ausführung ist eine Anmeldung
zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzureichen.
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