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Sonderabkommen SH 2 für gesteuerte Elektroheizung (GEH)
Sonderabkommen nur im Bereich der Albstadtwerke GmbH /
Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH
Preise
seit dem 01.12.2008
 Brutto 
 Netto 
Netto
(ohne Stromsteuer)
Verbrauchspreis
Anlage die nach dem 13.03.99 installiert wurden
außerhalb der Schwachlastzeit (Cent/kWh)
18,90
15,88
13,83
innerhalb der Schwachlastzeit (Cent/kWh)
10,77
9,05
7,00
Grundpreis (inkl. Verrech-
nungspreis für Zweitarifzähler)
Euro/Jahr   
119,00
100,00
reduzierter Grundpreis
Euro/Jahr   
59,50
50,00

Die Preisangaben enthalten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Stromsteuersätze.
Die Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer, z.Zt. 19%, sind gerundet.

Bezieht der Kunde für die vertragsgegenständliche Abnahmestelle auch seinen übrigen Stromverbrauch bei den ASW oder der EWB, so reduziert sich der Grundpreis auf brutto 59,50 Euro/Jahr (netto 50,00 Euro/Jahr). Soweit ein Tarifschaltgerät, Stromwandlersatz oder Blindstromzähler erforderlich ist, werden dem Kunden zusätzlich die Preise entsprechend des „Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz“ der Albstadtwerke GmbH berechnet.

Kurzinformationen zum Sonderabkommen SH 2:

Das Sonderabkommen SH 2 ist ein Stromlieferung für den Betrieb von

  •  Elektro-Speicherheizgeräten nach DIN 44 572
  •  Elektro-Zentralspeicher nach DIN 44 578

Grundlagen für die Planung, Dimensionierung und Ausführung enthält das Sonderabkommen.

Für die Speicherheizung ist ein separater Zweitarifzähler erforderlich.

Die Freigabezeit für den Speicherteil beträgt 8 Stunden, z. Zt. von 22:00 bis 6:00 Uhr. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig von den Albstadtwerken angesteuert, so dass die vorgewählte Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 17,25 Stunden. Die Aufladung der Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig
6 Stunden während der Nacht (Schwachlastzeit).

Aufladesteuerung: witterungs- und restwärmeabhängige Vorwärtssteuerung.

Warmwasserspeicher > 80 l können auf dem Heizungszähler mit angeschlossen werden.

Die Versorgungsmöglichkeit einer GEH prüft das zuständige Versorgungs-unternehmen gerne. Vor Ausführung ist eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzureichen.

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