Die
Albstadtwerke GmbH, sowie deren Tochtergesellschaften (die Energie-
und Wasserversorgung Bitz GmbH, die Ferngasgesellschaft Albstadt
Gammertingen mbH und die Ferngasgesellschaft Albstadt-Winterlingen
mbH), möchten Sie darüber informieren, dass Ihre bisherigen
Tarifkundenverträge mit Wirkung zum 01.05.2007 an die neue
Rechtslage, nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung
mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung
– StromGVV - (BGBl I, S. 2391)) und die Versorgung mit Erdgas
aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
- (BGBl I, S. 2396)), angepasst werden.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung bzw.
der Gasversorgung in Niederdruck, erfolgt für Ihre bisherigen
Netzanschlussverträge ebenfalls eine Anpassung an die neue
Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
– NDAV).
Zu dieser Anpassung Ihrer Verträge sind wir von Gesetzes
wegen verpflichtet, da die bislang den Verträgen zugrunde
liegenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für
die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und
für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) am 08.November
2006 außer Kraft getreten sind.
Aufgrund dieser Änderungen wurden ebenfalls die Ergänzenden
Bedingungen für Energielieferungen in der Grundversorgung
und von Sonderverträgen, als auch die Ergänzenden Bedingungen
der Netzanschlussverordnung für Strom und Gas, der Albstadtwerke
GmbH sowie deren oben aufgeführten Tochtergesellschaften
überarbeitet. Die Ergänzenden Bedingungen der Netzanschlussverordnung
beinhalten die Regelungen zum Baukostenzuschuss, zu den Hausanschlusskosten
und sonstigen Pauschalen.
Unter www.albstadtwerke.de oder im Bundesgesetzblatt kann der
vollständige Wortlaut der entsprechenden Gesetzgebungen nachgelesen
werden. Die Ergänzenden Bedingungen sowie die neuen Preisübersichten
sind ebenfalls auf der Internetseite der Albstadtwerke GmbH dargestellt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Preisübersichten
gerne zu.
Ihre bisherigen Konditionen bleiben unverändert.
Allen Kunden, deren Lieferverträge für Strom und Gas
bereits vor dem 12. Juli 2005
in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, teilen wir hiermit
mit, dass die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01.05.2007
in Kraft treten und damit Bestandteil der bestehenden Strom- und
Gaslieferungsverträge der oben aufgeführten Gesellschaften
in der Grundversorgung und in den entsprechenden Geschäftsvereinbarungen
werden.
Für Kunden, deren Lieferverträge für Strom und
Gas seit dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung
abgeschlossen worden sind, gelten die neuen Regelungen unmittelbar,
eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Für die zukünftige Lieferung von elektrischer Energie
haben Sie bei uns weiterhin die Möglichkeit, zu fairen und
vor allem stabilen Konditionen versorgt zu werden. Im Rahmen unseres
Treuevertrages oder mit unserem Albstrom, bieten
wir Ihnen auch günstige Produkte außerhalb der Stromgrundversorgung
an.
Für unsere Erdgaskunden planen wir zum Juli 2007 ebenfalls
die Einführung eines Treuevertrags mit fairen und stabilen
Preisen. So wird Ihre Treue zu uns zukünftig noch stärker
belohnt.
Bei Fragen können Sie sich gerne in unserem Kundenzentrum
Goethestrasse 91 in Albstadt-Tailfingen während der Öffnungszeiten
oder in dieser Zeit telefonisch unter 07432 160 – 4220,
informieren. Sie erreichen uns auch per Fax 07432 160 - 4201 und
per E-Mail: info@albstadtwerke.de.