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Öffentliche Bekanntmachung an unsere Strom- und Erdgaskunden  

(Die Rechtliche Rahmenbedingung finden Sie unten)
Die Albstadtwerke GmbH, sowie deren Tochtergesellschaften (die Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH, die Ferngasgesellschaft Albstadt Gammertingen mbH und die Ferngasgesellschaft Albstadt-Winterlingen mbH), möchten Sie darüber informieren, dass Ihre bisherigen Tarifkundenverträge mit Wirkung zum 01.05.2007 an die neue Rechtslage, nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV - (BGBl I, S. 2391)) und die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV - (BGBl I, S. 2396)), angepasst werden.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung bzw. der Gasversorgung in Niederdruck, erfolgt für Ihre bisherigen Netzanschlussverträge ebenfalls eine Anpassung an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).

Zu dieser Anpassung Ihrer Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, da die bislang den Verträgen zugrunde liegenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) am 08.November 2006 außer Kraft getreten sind.

Aufgrund dieser Änderungen wurden ebenfalls die Ergänzenden Bedingungen für Energielieferungen in der Grundversorgung und von Sonderverträgen, als auch die Ergänzenden Bedingungen der Netzanschlussverordnung für Strom und Gas, der Albstadtwerke GmbH sowie deren oben aufgeführten Tochtergesellschaften überarbeitet. Die Ergänzenden Bedingungen der Netzanschlussverordnung beinhalten die Regelungen zum Baukostenzuschuss, zu den Hausanschlusskosten und sonstigen Pauschalen.
Unter www.albstadtwerke.de oder im Bundesgesetzblatt kann der vollständige Wortlaut der entsprechenden Gesetzgebungen nachgelesen werden. Die Ergänzenden Bedingungen sowie die neuen Preisübersichten sind ebenfalls auf der Internetseite der Albstadtwerke GmbH dargestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Preisübersichten gerne zu.

Ihre bisherigen Konditionen bleiben unverändert.

Allen Kunden, deren Lieferverträge für Strom und Gas bereits vor dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, teilen wir hiermit mit, dass die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01.05.2007 in Kraft treten und damit Bestandteil der bestehenden Strom- und Gaslieferungsverträge der oben aufgeführten Gesellschaften in der Grundversorgung und in den entsprechenden Geschäftsvereinbarungen werden.
Für Kunden, deren Lieferverträge für Strom und Gas seit dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, gelten die neuen Regelungen unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Für die zukünftige Lieferung von elektrischer Energie haben Sie bei uns weiterhin die Möglichkeit, zu fairen und vor allem stabilen Konditionen versorgt zu werden. Im Rahmen unseres Treuevertrages oder mit unserem Albstrom, bieten wir Ihnen auch günstige Produkte außerhalb der Stromgrundversorgung an.

Für unsere Erdgaskunden planen wir zum Juli 2007 ebenfalls die Einführung eines Treuevertrags mit fairen und stabilen Preisen. So wird Ihre Treue zu uns zukünftig noch stärker belohnt.

Bei Fragen können Sie sich gerne in unserem Kundenzentrum Goethestrasse 91 in Albstadt-Tailfingen während der Öffnungszeiten oder in dieser Zeit telefonisch unter 07432 160 – 4220, informieren. Sie erreichen uns auch per Fax 07432 160 - 4201 und per E-Mail: info@albstadtwerke.de.

Rechtliche Rahmenbedingung

Vertrieb:

Strom Grundversorgungsverordnung (Strom GVV)
Gas Grundversorgungsverordnung (Gas GVV)

Ergänzende Bedingungen für Energielieferungen in der Grundversorgung
Ergänzende Bedingungen für Energielieferungen im Rahmen von Sonderverträgen

Netz:

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzenden Bedingungen des Netzbetriebes der Albstadtwerke GmbH

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