Bei Anschlüssen an das Mittelspannungsnetz gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für einen Stromnetzanschluss und
die Anschluss-nutzung in Mittelspannung (AGB 20kV).
Die Lieferspannung wird je nach den örtlichen Gegebenheiten
und den Anforderungen des Kunden durch die Albstadtwerke GmbH
festgelegt.
Einen Antrag zum Anschluss an das Versorgungsnetz der Albstadtwerke
finden Sie hier: Antrag
zum Anschluss
Sie erhalten anschließend von uns eine Anschlussvereinbarung
mit einem Angebot über die Netzanschlusskosten und ggf. Baukostenzuschuss,
sowie einen Netzanschlussvertrag.
In unserem Elektrizitätsversorgungsnetz gelten
die Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss
an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 ) in der Fassung
vom Juli 2007, ergänzt durch die Erläuterungen
der Verbandes der Elektrizitätswirtschaft Baden.Württemberge.V.
und der Albstadtwerke GmbH
Gemäß § 29 (1) Satz 3 der Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
in Niederspannung sowie für die Gasversorgung in
Niederdruck, erfolgt für bisherige Netzanschlussverträge
die Anpassung an die neue Rechtslage nach der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
- NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck
(Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) zum 01.05.2007.
Zu dieser Anpassung der Verträge sind wir von Gesetzes
wegen verpflichtet, da die bislang den Verträgen
zugrunde liegende Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Gasversrogung von Tarifkunden (AVBGasV) am
08.11.2006 außer Kraft getreten ist.
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung
des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom 25. Oktober
2008 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für
die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und
Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den
Vorgaben des § 47 EEG zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der
an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber
übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2009.
Sie erfolgt kategorien- und anlagenscharf.
Die gesetzeskonforme Vergütung der von der EnBW Regional
AG abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß
§ 16 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte
gemäß § 35 Abs. 2 EEG wurden von einer
allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bescheinigt.