[ Über uns ]
[ News ]
[ Produkte ]
[ Bäder ]
[ Service ]
[ Netz ]
Stromnetz
Erdgasnetz
Grundlagen
 Home » Netz » Stromnetz » Netzanschluss
Stromnetz
» Netzanschluss
» Netzzugang / Entgelte
» Strukturdaten
» Stromnetzkarte
» Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
» Kontakt
Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen:

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss nach § 18 EnWG:

Für Netzanschlüsse in Niederspannung und Anschlußnutzungsverhältnisse gilt die Niederspannungsanschlussverordnung für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannnung
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV sowie die
Ergänzenden Bedingungen des Netzbetriebes der Albstadtwerke GmbH

Bei Anschlüssen an das Mittelspannungsnetz gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Stromnetzanschluss und die Anschluss-nutzung in Mittelspannung (AGB 20kV).
Die Lieferspannung wird je nach den örtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen des Kunden durch die Albstadtwerke GmbH festgelegt.

Einen Antrag zum Anschluss an das Versorgungsnetz der Albstadtwerke finden Sie hier:
Antrag zum Anschluss
Sie erhalten anschließend von uns eine Anschlussvereinbarung mit einem Angebot über die Netzanschlusskosten und ggf. Baukostenzuschuss, sowie einen Netzanschlussvertrag.

Anmeldeformulars Inbetriebsetzung-/ Fertigstellungsanzeige
(für Elektrofirmen)

Checkliste notwendiger Unterlagen für die Anmeldung und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen

Technische Anschlussbedingungen (TAB):

In unserem Elektrizitätsversorgungsnetz gelten die Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 ) in der Fassung vom Juli 2007, ergänzt durch die Erläuterungen der Verbandes der Elektrizitätswirtschaft Baden.Württemberge.V. und der Albstadtwerke GmbH

Die Texte stehen zum Downloaden zur Verfügung:
  TAB_2007
  Erläuterung der VdEW
  Erläuterung der Albstadtwerke

Bei Anschlüssen in Mittelspannung ist die BDEW-Richtlinie
TAB Mittelspannungsnetz 2008 zu beachten.


Für Eigenerzeugungsanlagen gelten zusätzlich die BDEW-Richtlinen
  Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
 Merkblatt Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (03/2004)
  Ergänzende Hinweise zur Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen (09/2005)
  Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
  Notstromaggregate sowie gegebenfalls das
 Erneuerbare Energieengesetz
  Ergänzung EEG2009 - KWKG2009

Gemäß § 29 (1) Satz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung sowie für die Gasversorgung in Niederdruck, erfolgt für bisherige Netzanschlussverträge die Anpassung an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) zum 01.05.2007.
Zu dieser Anpassung der Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, da die bislang den Verträgen zugrunde liegende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversrogung von Tarifkunden (AVBGasV) am 08.11.2006 außer Kraft getreten ist.

Die Mindestanforderungen nach § 21 EnWG sind im Messstellen- und Messrahmenvertrag der Albstadtwerke GmbH geregelt.
Messstellenrahmenvertrag Zuordnungsliste Messstellenrahmenvertrag
Messsrahmenvertrag Zuordnungsliste Messrahmenvertrag

EEG Jahresabrechnung 2009 Verteilnetzbetreiber

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 47 EEG zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2009. Sie erfolgt kategorien- und anlagenscharf.
Die gesetzeskonforme Vergütung der von der EnBW Regional AG abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 16 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.

 EEG-Anlagenstammdaten
EEG-Vergütung
EEG-Vergütungskategorien
Zusammenfassung vNNE

Hier können Sie unsere Hausanschlussmappe in PDF runterladen, die den Antrag für Hausanschlüsse beinhaltet:

  Informationen für Bauherren

Tarife & Preise
Bäder
Mitarbeiter
Baustellen