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Grundlagen

Gesetzlichen Grundlagen

EnWG Allgemein
Ausübung des Netzgeschäftes:

  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetzliche Grundlagen (Stromnetz):

  MeteringCode 2006
  Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
  Stromnetzzugangsverordnung (Strom NZV)
  Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Gesetzliche Grundlagen (Erdgasnetz):

  Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
  Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

GPKE:

Die Albstadtwerke GmbH machen als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihren verbundenen Vertiebsorganisationen von der Option nach Ziffer 6 S. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch. Es wird versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zum Netz zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen.

GeLi Gas:

Die Albstadtwerke GmbH machen als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihren verbundenen Vertiebsorganisationen von der Option nach Ziffer 4 S. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2008 (Az.: BK7-06-067) Gebrauch. Es wird versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zum Netz zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen.



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