Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
MeteringCode 2006
Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV)
Stromnetzzugangsverordnung
(Strom NZV)
Niederspannungsanschlussverordnung
(NAV)
Gasnetzentgeltverordnung
(GasNEV)
Gasnetzzugangsverordnung
(GasNZV)
Die Albstadtwerke GmbH machen als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihren verbundenen Vertiebsorganisationen von der Option nach Ziffer 6 S. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch.
Es wird versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zum Netz zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen.
Die Albstadtwerke GmbH machen als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihren verbundenen Vertiebsorganisationen von der Option nach Ziffer 4 S. 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2008 (Az.: BK7-06-067) Gebrauch.
Es wird versichert, dass allen Drittlieferanten Informationen zum Netz zu einem gleichwertigen Zeitpunkt, in gleichwertigem Umfang und in gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen.